Kaiserstraße 19
69469 Weinheim
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Elternbeiratsvorsitzender: Frau Till
Stellvertreter: Herr Willenberg
Elternbeirat
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Möglichkeiten zur Mitwirkung der Eltern in der Schule.
Möglichkeiten der Elternmitwirkung
Das Grundgesetz regelt die Verteilung
der Rechte und Pflichten von Eltern und Schule. Das Schulgesetz legt fest, dass
die Schulen einen Erziehungs- und Bildungsauftrag haben. Die Bildung und
Erziehung kann jedoch nicht getrennt werden. Deshalb ist eine konstruktive
Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften besonders wichtig. Dadurch erhält die
Elternmitarbeit in der Schule eine bedeutende Rolle. Die Eltern übernehmen hier
Verantwortung als Erziehungspartner in der Schule. Die Möglichkeiten der
Elternmitwirkung in der Schule können gefördert und mitgestaltet werden durch
Teilnahme an
1. Klassenpflegschaft (= alle Eltern und Lehrer der Klasse)
(Elternabend)
wählt den Klassenelternvertreter und deren
Stellvertreter
2.Elternbeirat (= alle Klassenelternvertreter
zusammen)
wählen den Elternbeiratsvorsitzenden und den Stellvertreter
und
die Mitglieder der Eltern in der Schulkonferenz
3. Schulkonferenz (= gemeinsames Gremium der Schule – Eltern
und Lehrer zusammen)
In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher einer
Klasse Klassenelternvertreter, die Elternvertretung der Schule Elternbeirat und
der Elternsprecher der Schule Elternbeiratsvorsitzender. Der
Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender der
Schulkonferenz.
Eine gute Schule lebt von der konstruktiven Zusammenarbeit
von Eltern und Lehrern.
2. Elternbeirat
Klassenelternvertreter und deren
Stellvertreter sind Mitglieder des Elternbeirats. Der Elternbeirat wählt
wiederum aus seiner Mitte einen Elternbeiratsvorsitzenden, der die Eltern der
Schule gegenüber der Schulleitung und gegenüber der Öffentlichkeit (Gemeinde,
Verwaltung etc.) vertritt.
Allgemeine Aufgaben sind:
• Interesse und Verantwortung der Eltern für die
Aufgaben der Erziehung wahren und pflegen
• Gelegenheit zur
Informationen/Aussprache schaffen
• Wünsche, Anregungen und Vorschläge der
Eltern beraten und der Schule unterbreiten
• Mitarbeit an der Verbesserung
der inneren und äußeren Schulverhältnisse
• Mitgestaltung der
Schulfeste
Der Elternbeirat wird von der Schule und dem Schulträger
unterstützt.
3. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz stellt eines der
wichtigsten schulinternen Gremien für die Eltern dar. Es sind gleich viele
Elternvertreter wie Lehrer in der Schulkonferenz vertreten. Eltern haben hier
ein Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen. Sie hat als Aufgabe das
Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern. Die
Schulkonferenz berät und beschließt über Angelegenheiten, die für die Schule von
wesentlicher Bedeutung sind.
Der Schulkonferenz (Schuko) gehören an:
• die drei gewählten
Elternvertreter,
• der Elternbeiratsvorsitzende (=Stellvertretender
Vorsitzender der Schuko)
• die drei gewählten Lehrervertreter
• die
Schulleitung (= Vorsitzender der Schuko)